BEWEIS. Da nach Voraussetzung einen -Rand besitzt, gibt es zu jedem eine offene Menge mit , eine positive Konstante und einen -Diffeomorphismus , wobei sei. Der Diffeomorphismus bilde das in enthaltene Randstück von diffeomorph auf den geraden Rand der Hemisphäre ab, d.h. , weiterhin sei . transformiert die Differentialoperatoren L und B in
mit
und können soweit verkleinert werden, daß der Kleinheitsvoraussetzung von Satz 5.4 für die Differentialoperatoren und genügt, ebenso der Nicht-Parallelitätsvoraussetzung an die Koeffizienten .
Weiterhin sei zu jedem ein Ball gewählt, wobei auch hier der Kleinheitsvoraussetzung von Satz 5.5 genügt, diesmal bezüglich der ursprünglichen Differentialoperatoren L und B, da im Inneren des Gebietes keine Transformation notwendig ist. Zur Vereinfachung der Notation seien dennoch und vereinbart.
Da kompakt ist, gibt es eine endliche Teilüberdeckung von , d.h. eine endliche Teilmenge , so daß gilt:
Zu dieser Überdeckung sei für alle eine Partition der Eins aus Funktionen , wobei der Träger eines jeden in einem enthalten ist. Betrachte ein festes und setze und . Die Abbildung transformiert in und u in . Mit der Schreibweise gilt dann für l=0, 1, 2 eine Abschätzung
erfüllt die Voraussetzungen von Satz 5.4 bzw. Satz 5.5, also gilt
wobei der Randterm nur für auftritt. Wegen gilt gemäß der Produktregel für die Differentiation und (5.41) eine Abschätzung
Wegen
folgt die Abschätzung
Nun muß also noch der Term untersucht werden. Es gilt:
Hier tritt das Problem auf, daß und nur auf definiert sind und wir die Randnorm daher nicht direkt über die Gebietsnorm abschätzen können. Aber zu können wir eine auf ganz definierte Funktion finden, die auf mit übereinstimmt, und für die immerhin gilt. Aufgrund der Glattheit des Gebietsrandes gilt ähnliches für die Koeffizientenfunktionen : Es gibt Funktionen mit . Also folgt
Nun folgt insgesamt
Mit Lemma 5.1 läßt sich der noch der Term zu reduzieren, und es folgt die Behauptung.