Nachdem im vorherigen Abschnitt die -Abschätzungen für Gleichungen hergeleitet wurden, die nur aus Termen zweiter Ordnung mit konstanten Koeffizienten bestehen, werden wir diese jetzt auf Gleichungen mit variablen Koeffizienten und Termen niedriger Ordnung verallgemeinern. Dies geschieht durch eine Abschätzung der Differenz zu Gleichungen mit konstanten Koeffizienten.
BEWEIS. Sei L' der Teil von L mit den Termen zweiter Ordnung, und sei L'' der Teil mit den Termen niedrigerer Ordnung, ebenso seien B' und B'' definiert, d.h.
Dann lassen sich die Gleichungen Lu=F und schreiben als
Weiter unten werden wir Satz 5.3 auf die Differentialgleichung L'(0)u=f mit der Randbedingung anwenden. Daher müssen zunächst und untersucht werden:
Die letzte Ungleichung ist korrekt, da die Koeffizienten nach Voraussetzung Lipschitzstetig mit der Konstanten k sind. Mit diesen Ergebnissen kann Satz 5.3 auf die Differentialgleichung (5.28) angewendet werden:
Wähle r so klein, daß
ist. Dann kann (5.31) weiter abgeschätzt werden:
Die Interpolationsabschätzung Lemma 5.1 garantiert nun eine Abschätzung der Art
so daß die Behauptung folgt.
BEWEIS. Diese Abschätzung wird genauso bewiesen wie die vorherige, wobei die Randterme nicht auftreten und Satz 5.2 anstelle von 5.3 verwendet wird.